Vollstaendige Fachbegriffe der betrieblichen Altersvorsorge, Aktuariat und Bilanzierung mit Definitionen, Berechnungsmethoden und Rechtsgrundlagen
Die Altersrente ist die Hauptleistung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie wird dem Versorgungsberechtigten ab Erreichen der Regelaltersgrenze (in der Regel 67 Jahre) lebenslang gewaehrt.
Leistung bei Renteneintritt vor der regulaeren Altersgrenze gemaeß Versorgungsordnung. Es wird ein versicherungsmathematischer Abzug (Kuerzungsfaktor) angewendet, der die verlaengerte Laufzeit ausgleicht.
Leistung bei Berufs- oder Erwerbsunfaehigkeit vor Erreichen des Rentenalters. Der Leistungsfall tritt ein, wenn die in der Versorgungsordnung definierten Voraussetzungen zur Minderung der Erwerbsfaehigkeit erfuellt sind.
Leistung an den ueberlebenden Ehegatten (Witwen-/Witwerrente) oder an Waisen (Waisenrente) beim Tod des Versorgungsberechtigten — egal ob noch aktiv oder bereits in Rente.
Einmalige Kapitalleistung, die beim Tod des Versorgungsberechtigten (aktiv oder in Rente) an die Hinterbliebenen oder den Nachlass ausgezahlt wird. Dient zur Deckung unmittelbarer Bestattungskosten und aehnlicher Ausgaben.
Einmalige Auszahlung des gesamten Versorgungskapitals anstelle einer laufenden Rente. Manche Versorgungsordnungen sehen eine Kapitalisierungsoption (Kapitalwahlrecht) neben oder anstatt der Rente vor.
Einmalige Barauszahlung zur Abloesung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft oder einer laufenden Rente. Die Zulaessigkeit ist gesetzlich stark eingeschraenkt, um den Versorgungscharakter der bAV zu wahren.
Freiwillige oder tarifvertragliche Leistung des Arbeitgebers zur (teilweisen) Uebernahme von Krankheitskosten oder besonderen Lebenslagen der Arbeitnehmer oder Rentner. Im bAV-Kontext oft als laufende Verpflichtung in der Bilanz zu passivieren.
Der Oberbegriff fuer alle Verpflichtungen des Arbeitgebers aus Zusagen zur betrieblichen Altersversorgung. Umfasst Anwartschaften aktiver Arbeitnehmer, laufende Renten sowie unverfallbare Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer.
Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Erreichen bestimmter Dienstjubilaeen (z. B. 10, 25, 40 Jahre) eine Jubilaeumszuwendung (Einmalzahlung oder Sachleistung) an den Arbeitnehmer zu gewaehren. Sie ist als Rueckstellung in der Bilanz zu erfassen.
Arbeitszeitmodell fuer aeltere Arbeitnehmer (ab 55 Jahren), das einen gleitenden Uebergang vom Erwerbsleben in die Rente ermoeglicht. Im Blockmodell entstehen Rueckstellungspflichten fuer das Wertguthaben in der Freistellungsphase.
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ueber das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor der gesetzlichen Altersgrenze, verbunden mit einer Vorruhestandsleistung bis zum Beginn der gesetzlichen Rente.
Zweiter Abschnitt des Altersteilzeit-Blockmodells, in dem der Arbeitnehmer vollstaendig von der Arbeitspflicht befreit ist, jedoch weiter sein (aufgestocktes) Gehalt erhaelt. Das in der Aktivphase aufgebaute Wertguthaben wird in diesem Zeitraum abgebaut.
Passivposten in der Bilanz des Arbeitgebers zur Abdeckung kuenftiger Versorgungsverpflichtungen aus einer Direktzusage. Nach HGB fuer Zusagen ab 1987 pflichtgemaess zu bilanzieren; steuerlich nach Par. 6a EStG auf Basis des Teilwerts abzugsfaehig.
Das unternehmensinterne Regelwerk, das alle Grundsaetze der betrieblichen Altersversorgung festlegt: Anspruchsvoraussetzungen, Leistungshoehe, Fruenh- und Spaetrentenregelungen, Hinterbliebenenversorgung, Unverfallbarkeit und Anpassungspflichten.
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, der beim Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht mehr verfallen kann, sobald die gesetzlichen Fristen (Par. 1b BetrAVG) erfuellt sind: Alter 21 Jahre und Zusage 3 Jahre (seit BSRG 2018).
Gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der waehrend der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (einschliesslich bAV) im Scheidungsfall. Das Familiengericht ordnet den Transfer eines Teils der Anrechte von einem Ehegatten auf den anderen an.
Einer der fuenf Durchfuehrungswege der bAV. Der Arbeitgeber verpflichtet sich unmittelbar gegenueber dem Arbeitnehmer zur Leistungserbringung, ohne externen Versorgungstraeger. Verpflichtungen werden als Pensionsrueckstellungen in der Bilanz ausgewiesen.
Versicherungsmathematisches Bewertungsgutachten, erstellt von einem qualifizierten Aktuar. Es bewertet die Pensionsverpflichtungen eines Unternehmens und ist Grundlage fuer die steuerliche und handelsrechtliche Bilanzierung der Rueckstellungen.
Versicherungsmathematischer Gegenwartswert aller kuenftigen Versorgungsverpflichtungen, abgezinst auf den Bewertungsstichtag. Der Barwert (HGB) und die DBO — Defined Benefit Obligation (IAS 19) — werden nach unterschiedlichen Rechnungszinsen ermittelt.
Projected Unit Credit-Methode — das nach IAS 19 vorgeschriebene versicherungsmathematische Bewertungsverfahren fuer leistungsorientierte Pensionsplaene. Jedes Dienstjahr erzeugt eine zusaetzliche Versorgungseinheit (Unit), die separat bewertet und auf die kuenftige Gesamtleistung hochgerechnet wird.
Das nach Par. 6a EStG vorgeschriebene steuerliche Bewertungsverfahren fuer Pensionsrueckstellungen bei Direktzusagen. Es berechnet den Teilwert als den Barwert der kuenftigen Rentenleistungen, verteilt auf die gesamte voraussichtliche Dienstzeit.
Der Abzinsungssatz, mit dem die kuenftigen Versorgungsleistungen auf den Bewertungsstichtag diskontiert werden. Er ist der wichtigste Parameter der aktuariellen Bewertung: je niedriger der Zins, desto hoeher die Rueckstellung.
Jaehrliche Wachstumsraten, die in der aktuariellen Bewertung angesetzt werden, um die kuenftige Entwicklung von Gehaeltern, Renten und Karriereverlaufen zu beruecksichtigen. Sie beeinflussen unmittelbar die Hoehe des projected benefit und damit des DBO.
Einkommensgrenze, bis zu der Beitraege zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) berechnet werden. In bAV-Versorgungsordnungen haeufig als Schwellenwert fuer die Gesamtversorgung und fuer Abfindungsregelungen verwendet.
Prozentualer Faktor je Dienstjahr, der auf die Bemessungsgrundlage (Gehalt) angewendet wird, um die jaehrliche Rentenleistung zu berechnen. Kernparameter jeder leistungsorientierten Versorgungszusage.